Genus proximum et differentia specifica ist die abgekürzte Form der Formulierung der klassischen, aristotelischen Definitionsregel „definitio fi(a)t per genus proximum et differentiam specificam“. Dabei bezeichnet genus proximum die nächste Gattung und differentia specifica den eigentümlichen Unterschied. Der Mensch kann als vernunftbegabtes Lebewesen definiert werden. Dabei steht Lebewesen für die übergeordnete Art und der Zusatz vernunftbegabt für den charakteristischen Unterschied.
17. April 2019 | Themenbehandlung
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